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Verkehrszeichenpläne

Arbeitsstellen an Straßen erfordern gewöhnlich Änderungen der Verkehrsführung. Straßen können eingeengt, teilweise oder voll gesperrt werden. Umleitungen können erforderlich werden. Entstandene Engstellen müssen geregelt werden und Knoten mit höheren Verkehrsaufkommen müssen mit einer temporären LSA signalisiert werden.

Das Deaktivieren stationärer und das Einrichten temporärer Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und Fahrbahnmarkeirungen darf nur auf Anordnung der zuständigen Verkehrsbehörde durchgeführt werden.

Zur exakten und zweifelsfreien Dokumentation dieser Änderungen werden Verkehrszeichenpläne verwendet. Sie sind Bestandteil des Antrages auf Anordnung, der Anordnung selbst oder bereits Teil der Baubeschreibung in der Ausschreibungsphase.
Auf Grundlage der entsprechenden Richtlinien und den Abstimmungen mit der zuständigen Verkehrsbehörde werden Verkehrskonzepte entwickelt und letztendlich die Position jedes betroffen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtung im Verkehrszeichenplan festgeschrieben.
         
 
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